Reifen mit dem Geschwinsigkeitssymbol W - sogenannte W-Reifen
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen ZR-Reifen dürfen ohne Änderung dieser Papiere durch W-Reifen mit gleicher Abmessung und Tragfähigkeit ersetzt werden, wenn folgende Randbedingungen eingehalten werden:
• Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit darf 260 km/h nicht überschreiten
• Die Tragfähigkeit muss ausreichend sein
Beispiel:
Reifen mit der Kennzeichnung 225/45 ZR 17 91 W können unter Berücksichtigung der o.g. Voraussetzungen eingesetzt werden, wenn in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 20.-23. folgende Angaben enthalten sind: 225/45 ZR 17 oder 225/45 R 17 91 W. Falls in den Fahrzeugpapieren W-Reifen eingetragen sind, dürfen dagegen keine ZR-Reifen ohne Änderung der Fahrzeugpapiere eingesetzt werden.
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