Winterreifenpflicht in Deutschland

Winterreifenpflicht

29.11.2010 Update Winterreifenpflicht in Deutschland

Nach wie vor gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Aus einer Ausrüstungsvorschrift, die in die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gehört, wurde eine Verhaltensvorschrift. Man kann von einem situativen Fahrverbot sprechen. Eine Verhaltenspflicht gilt für alle, die die deutschen Straßen benutzen, also auch für ausländischen Autofahrer wie z.B. die Niederländer, die nur kurz zu uns zum Einkaufen kommen. Die neue Verordnung, die am 01.12.2010 in Kraft treten soll, schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden darf.

Für spezielle Fahrzeuge, wie z.B. für die Personenbeförderung ausgelegte Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen, für Lkw oder für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft gelten besondere Regelungen.

Es gibt in der Verordnung keinen festgelegten Zeitraum, in dem die beschriebenen Reifen aufgezogen sein müssen, um immer fahren zu dürfen. Es kommt nur auf die tatsächlichen Wetterverhältnisse an. Kraftfahrzeuge können also bis zum Eintritt der beschriebenen Wetterverhältnisse mit Sommerreifen gefahren werden. Treten dann die benannten Wetterverhältnisse auf, darf aber nicht weitergefahren werden. Die Vorschriften gelten nur für das Fahren, das Parken von Kraftfahrzeugen ohne Winterreifen ist erlaubt.

Unter die in der Verordnung benannten Kraftfahrzeuge fallen auch Motorräder, Roller oder Mofas. Diese Kraftfahrzeuge dürfen bei den angegebenen Wetterverhältnissen auch nur fahren, wenn sie die vorgeschriebene Bereifung aufweisen.

Für Anhänger gilt diese Vorschrift nicht. Ein kleines Problem stellen die Ganzjahresreifen dar: Sofern sie den Anforderungen des Anhangs II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, dürfen sie benutzt werden. Das Ministerium führt aus: "Auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen werden." Auf den Ganzjahresreifen muss entweder M+S oder/und das Bergpiktogramm mit Schneeflocke aufgebracht sein.

Alle Verstöße gegen die neue Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, der geringste Verstoß ist mit 40 € Bußgeld bedroht ist. Aufgrund der Spezialregelungen kann ein Verstoß aber deutlich teurer werden. Verursacht z.B. ein Lkw über 3,5 t ohne "Winterreifen" auf der Antriebsache einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, sind 140 € fällig. Die beschriebenen Witterungsverhältnisse können plötzlich eintreten und derjenige, der keine Winterreifen aufgezogen hat, muss bei einem Witterungsumschwung das Auto stehen lassen. Zu Ihrer Sicherheit und zum Erhalt Ihrer Mobilität empfiehlt die Reifensuchmaschine, nicht auf Petrus zu vertrauen, sondern rechtzeitig Winterreifen aufzuziehen.


Seit Mai 2006 ist es immer wieder ein großes Thema, die Winterreifenpflicht! Der Gesetztgeber hat mit seiner Winterreifen Novelle, mehr für Verunsicherung anstatt für Sicherheit gesorgt, denn die meisten Autofahrer verstehen die Winterreifenpflicht immer noch nicht richtig. Die Frage ist immer, besteht nun eine Pflicht für Winterreifen in der Wintersaison oder nicht.

Mit unserem Beitrag möchten wir Ihnen behilflich sein, die Winterreifenpflicht besser zu verstehen, hierfür lesen wir uns den genauen Paragraphen der Winterreifen-Novelle durch:

Paragraph 2 Absatz 3a StVO
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen“

Der Gesetzgeber schreibt also vor, dass ein Fahrzeughalter sein Auto zum Winter fit machen soll, jeder vernünftige Fahrzeuglenker, wird dies schon ohne eine Plicht tun, wer will schon mit eingefrorener oder verdreckter Windschutzscheibe eine Blindfahrt antreten.

Wichtig im Gesetzestext ist jedoch, dass eine geeignete Bereifung vorgeschrieben ist, heißt: Die Reifen auf Ihrem Auto sollten den Begebenheiten und den Witterungsverhältnissen angepasst sein. Hierzu folgende Beispiele:

Beispiel 1 – Fahrt im Winter ohne Schnee mit Sommerreifen
Es ist der Monat Dezember, die Straßen sind trocken und es herrschen keine Minus Grade, sprich bis dahin hat es noch kein Glatteis gegeben und geschneit hat es auch nicht. Liegen solche Wetterverhältnisse vor, können Sie auch mit Sommerreifen unterwegs sein, ohne gegen die Winterreifenpflicht zu verstoßen.

Beispiel 2 – Fahrt im Winter mit Schnee und Sommerreifen
Die Wettervorhersage meldet Schnee und Glatteis und Sie sind mit Sommerreifen unterwegs und werden eiskalt vom Schnee überrascht, kommen Sie jetzt in eine Fahrzeugkontrolle, werden Sie ein Bußgeld von 20.-Euro bezahlen müssen. Teuerer wird es, wenn Sie auf Sommerreifen bei Schnee, den Verkehr behindern, weil Ihr Auto im Schnee nicht mehr vorankommt, jetzt werden 40.-Euro fällig und zusätzlich erhalten Sie einen schmerzhaften Punkt in Flensburg. Ebenso kann es sehr teuer werden, wenn Sie einen Unfall auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen verursachen, hier kann Ihre Versicherung fahrlässiges Verhalten gegen Sie geltend machen und letztendlich Sie zur Kasse beten.

Da wären natürlich ein Satz Winterreifen weitaus günstiger gewesen! Es sollte absolut jedem Fahrzeugführer klar sein, dass Winterreifen nicht nur ein Luxus Autoteil ist, sondern entscheidend zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt.

Grundsätzlich gibt es also keine Winterreifenpflicht in Deutschland, solange es nicht schneit oder die Straßen vereist sind. Doch das Wetter entspricht keiner Norm und Wettervorhersagen sind bislang immer noch aus der Glaskugel gelesen. Sie fahren morgens bei trockenem und mildem Wetter zur Arbeit und wenn Sie wieder von der Arbeit nach Hause fahren wollen, hat es schon 10 cm Schnee auf der Straße. Aus diesem Grund sollten Sie Winterreifen nicht nur aufziehen, weil Sie es eventuell müssen, sondern weil es einfach sicherer ist.

Als beste Faustregel zum Wechsel von Sommerreifen auf Winterreifen hat sich gezeigt, Winterreifen im Oktober montieren und bis Ostern fahren.

Neue Entwicklungen zur Winterreifenpflicht in Deutschland

Möglicherweise müssen sich Deutschlands Autobesitzer auf eine knallharte Winterreifenpflicht einrichten. Wie ein Automobilklub berichtet, befinde sich die bisherige Verhaltensvorschrift in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der lediglich eine „geeignete Bereifung“ sowie eine an die „Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung“ verlangt wird, auf dem juristischen Prüfstand. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (AZ: SsRS 220/09) ist diese erst im Mai 2006 in Kraft gesetzte Vorschrift wegen Verstoßes gegen das sogenannte Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig.

Laut dem Klub löste der Richterspruch in mehreren Berliner Ministerien hektische Betriebsamkeit aus. Das Bundesverkehrsministerium habe die für Verfassungsfragen zuständigen Bundesministerien (BMJ und BMI) eingeschaltet, die das Urteil hinsichtlich etwaiger gesetzgeberischer Konsequenzen prüfen sollen. Ergebnisse der Überprüfung lägen bisher noch nicht vor. Zugleich erinnerte der Klub an die jüngst von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erhobene Forderung, die gegenwärtig noch unbestimmten Vorschriften zur „Winterreifenpflicht“ unmissverständlich so zu präzisieren, dass im Fall der Zuwiderhandlung der Verstoß tatsächlich geahndet werden kann.

Der Spruch der OLG-Richter hat laut dem Automobilklub praktisch zur Folge, dass Autofahrer, die bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs sind, nicht allein deswegen mit einem Bußgeld bestraft werden dürfen. Nach Darstellung des Klubs ist die Einführung einer generellen Winterreifenpflicht als Ausrüstungsvorschrift derzeit noch nicht ohne Weiteres möglich. Künftig könnte sich dies jedoch aus EU-rechtlichen Gründen ändern, merkte der Klub unter Berufung auf die Einschätzungen verschiedener Berliner Ministerien an. Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 sollen demnach genauere Anforderungen an die Reifen festgelegt werden.

Insbesondere könne die Europäische Kommission spezifische Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten festlegen. Nach Ansicht des Klubs gelte dies folglich auch für genauere Merkmale, die ein Reifen aufweisen muss, um als Spezialreifen etwa für den Einsatz im Winter zu gelten.

In den Beratungen auf EU-Ebene sei zudem auch die Mindestprofiltiefe von Winterreifen ein Thema. Nach gegenwärtigem Recht gilt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Verkehrssicherheitsexperten halten eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern bei Winterreifen für erforderlich.

In einer an den Klub gerichteten Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums heißt es: „Deutschland wird sich in den Beratungen auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Anforderungen an Reifen so festgesetzt werden, dass mit ihnen bei winterlichen Straßenverhältnissen in Deutschland sicher am Verkehr teilgenommen werden kann“.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit – siehe Haftungsausschluss im Impressum!

 

Winterreifenpflicht im Ausland

Gibt es eine Winterreifenpflicht im Ausland?

Winterreifenpflicht Belgien / Niederlande / Luxemburg:
Belgien, die Niederlande und Luxemburg gelten nicht unbedingt als Wintersportländer. Den-noch sollten Winterreifen montiert sein: In den bergigen Regionen an der deutschen Grenze ist Schnee vorprogrammiert, und in den anderen Teilen unserer westlichen Nachbarländer herrschen im Winter Minustemperaturen – ohne Winterreifen werden die Bremswege lang und länger. Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht, Spikes sind verboten.

Winterreifenpflicht Dänemark:
Die Dänen kennen keine Winterreifenpflicht, doch die Umrüstquote ist hoch. Spikes sind erlaubt, haben aber keine Bedeutung im Straßenverkehr. Schon alleine wegen der niedrigen Temperaturen im winterlichen Dänemark sind Winterreifen bei der Einreise anzuraten.

Winterreifenpflicht Estland:
Winterreifenpflicht ist vom 1. Dezember bis Ende März – je nach Wetterlage kann die Winterreifenpflicht allerdings schon eher vorgeschrieben oder nach hinten verlängert werden. Spikes sind nicht zugelassen.

Winterreifenpflicht Finnland:
In Finnland gilt uneingeschränkt vom 1. Dezember bis Ende Februar Winterreifenpflicht, die seit 1999 auch ausländische Fahrzeuge einschließt.

Winterreifenpflicht Frankreich:
Winterreifenpflicht herrscht in Frankreich nicht, kann jedoch auf Gebirgsstraßen durch Schilder "pneus neige" angeordnet werden. Schneeketten können auf bestimmten Strecken obligatorisch sein. Pkw dürfen auch mit Spike-Reifen bestückt werden (von Anfang November bis Ende März, dann 90 km/h außerorts, 50 km/h innerorts). Eine Plakette am Wagen muss auf die Spikes hinweisen. Trotz fehlender Winterreifenpflicht: Gerade in den französischen Alpen sollte man auf keinen Fall ohne Winterreifen unterwegs sein.

Winterreifenpflicht Italien:
Es gibt streckenweise Winterreifenpflicht. Wer mit Spikes fahren möchte, muss sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (90 km/h außerorts und 50 km/h innerorts). Der Winterurlaub in Italien sollte auf keinen Fall ohne Winterreifen angetreten werden.

Winterreifenpflicht in Lettland:
In Lettland gilt eine Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis Ende März.

Winterreifenpflicht Litauen:
Hier gilt die Winterreifenpflicht – vom 1. November bis 1. April.

Winterreifenpflicht Norwegen:
Für ausländische Fahrzeuge sind in Norwegen Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben, obwohl sie dringend empfohlen werden. Generell sind alle Autofahrer verpflichtet, ihre Fahrzeuge der Witterung angemessen zu bereifen und – wenn nötig – auch Schneeketten mitzuführen. An Winterreifen kommt man also auch in Norwegen nicht vorbei.

Winterreifenpflicht Österreich:
Für Österreich besteht eine Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 15. April, sobald Eis und Schnee oder Schneematsch auf der Straße liegen. Ein Winterreifen für alpine Regionen sollte neben der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von vier Millimetern eine weichere Lauffläche und ein spezielles Profil haben. Aktuelle Einzelheiten zur situativen Winterreifenpflicht, Schneekettenpflicht, Profiltiefe und Definition von Winterreifen in Österreich sind auf der Webseite des österreichischen Automobilclubs WWW.OEAMTC.AT zu finden!!!

Winterreifenpflicht Polen:
Winterreifen in Polen in den Wintermonaten zwingend vorgeschrieben.Im Land sind kaum Winterdienste ohne sichere Winterreifen ist man mit großem Risiko unterwegs.

Winterreifenpflicht Schweden:
Auch in Schweden sind Winterreifen in der kalten Jahreszeit für ausländische Fahrzeuge nicht vorgeschrieben, wohl aber für inländische. Von 01.Dezember bis 31.März! Ins Land der Elche ohne Winterreifen zu fahren, ist mit dem Auto nicht empfehlenswert, da viele Straßen nicht gestreut werden. Eine Schaufel darf nicht aus der Winterausrüstung fehlen.

Winterreifenpflicht Schweiz:
Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Dennoch ist die Verwendung von Winterreifen empfehlenswert, da im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen, eine Mithaftung in Betracht kommt. Die Schweizer Vollkaskoversicherung leistet in solchen Fällen nicht. Beim Steckenbleiben mit ungeeigneter Bereifung gibt es erhebliche Strafen. Schneeketten und Spikes sind optional, können aber auch durch Schilder vorgeschrieben werden (auch an Allrad-Fahrzeugen). Die meisten Autobahnen in der Schweiz dürfen nicht mit Spikes befahren werden. Mit Spikes gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h außerorts bzw. 50 km/h innerorts. Winterreifen gehören in der Schweiz also zum guten Ton.

Winterreifen Slowenien:
In Slowenien gilt vom 15. November bis zum 15. März eine Winterausrüstungspflicht. Dies bedeutet entweder Winterreifen oder Radialreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern; nach slowenischem Gesetz reichen allerdings zwei Winterreifen pro Fahrzeug aus. Experten raten jedoch dringend dazu, rundum Winterreifen zu montieren.

Winterreifenpflicht Tschechien:
Eine Winterausrüstungspflicht besteht in Tschechien zwischen 01.November und 30.April, Verkehrsschilder "PKW mit Schneeflocke" weisen auf die Notwendigkeit hin. Ohne Winterreifen in die weiße Pracht nach Tschechien zu fahren, ist nicht anzuraten – kurze Bremswege, gute Seitenführung und Grip zum Anfahren sind eben nicht zu ersetzen.

Winterreifenpflicht und Versicherungen

Die eigene Haftpflichtversicherung muss nach einem Unfall den Schaden am gegnerischen Auto in jedem Fall zahlen – egal, ob der Unfall mit oder ohne Winterreifen verursacht wurde. "Auch die Kaskoversicherung kann sich nur dann der Zahlungspflicht entziehen, wenn mehrere erschwerende Faktoren zusammenkommen: Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand während der Fahrt mit dem Handy telefoniert und viel zu schnell mit Sommerreifen auf einer Winterfahrbahn unterwegs ist oder die Versicherung nachweisen kann, dass man trotz schon schwer verschneiten Straßen, vorsätzlich eine Fahrt mit Sommerreifen antritt. Mit so einem Verhalten, wird ja geradezu ein Unfall gefordert. Mit einem Regress des Versicherungsgeber kann dann sicher gerechnet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit – siehe Haftungsausschluss im Impressum!

 

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