Neue Verordnung in Deutschland: Was die StVFernLV für das ferngesteuerte Fahren bedeutet
Ab Dezember 2025 dürfen Fahrzeuge per Fernsteuerung auf öffentlichen Straßen fahren – unter strengen Auflagen
Die Zukunft des Straßenverkehrs rückt näher: Mit der neuen Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) erlaubt Deutschland ab dem 1. Dezember 2025 offiziell den betrieblichen Einsatz ferngesteuerter Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum. Was bisher nur auf Teststrecken möglich war, darf nun – unter klar definierten Bedingungen – Realität werden.
Doch was bedeutet das konkret für Bürger:innen, Unternehmen und Kommunen? Und welche Chancen ergeben sich daraus für den Mittelstand?
Was ist die StVFernLV?
Die StVFernLV (Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung) regelt erstmals den legalen Betrieb von teleoperierten Fahrzeugen auf deutschen Straßen. Dabei steuern speziell ausgebildete Personen Autos, Transporter oder Busse aus der Ferne, z. B. aus einem zentralen Leitstand.
Diese neue Technologie eröffnet neue Mobilitätsformen – etwa ferngesteuerte Carsharing-Fahrzeuge, autonome Lieferdienste oder fahrerlose Shuttle-Busse im Stadtverkehr.
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick
1. Maximale Reaktionszeit von 200 Millisekunden
Damit eine sichere Steuerung gewährleistet ist, darf die sogenannte „Glas-zu-Glas-Latenz“ (Bildsignal + Steuerbefehl) 200 ms nicht überschreiten. Bei höheren Verzögerungen muss das Fahrzeug automatisch abbremsen.
2. Hohe Sicherheitsstandards für Leitstände
Teleoperatoren dürfen ein Fahrzeug nur steuern, wenn die Verbindung stabil, verschlüsselt (TLS 1.3) und vollständig überwacht ist. Der Leitstand muss zudem über:
- Not-Aus-Systeme
- Mehrfach abgesicherte Internetverbindungen
- Permanente Kameraüberwachung
- Alkoholtest vor jedem Einsatz
verfügen.
3. Gut ausgebildete Fernlenker:innen
Nur Personen mit:
- Mindestalter 21 Jahren
- Mindestens 3 Jahren Fahrerfahrung
- Bestandener Sonderausbildung für Fernlenkung
dürfen Fahrzeuge remote steuern. Eine parallele Steuerung mehrerer Fahrzeuge ist verboten.

Wo kommt die StVFernLV zum Einsatz?
Diese Verordnung ist besonders relevant für:
- Carsharing-Anbieter, die Fahrzeuge per Fernbedienung zur nächsten Kundin navigieren
- Autonome Lieferdienste, die bei Störungen fernunterstützt werden
- Flottenbetreiber im Mittelstand, die betriebliche Prozesse effizienter gestalten wollen
- Kommunen, die im ÖPNV auf fahrerlose Shuttles oder Fernunterstützung setzen möchten
Vorteile für Mittelstand & Mobilitätswirtschaft
Gerade für mittelständische Unternehmen eröffnen sich mit der StVFernLV neue Chancen:
- Effizienzsteigerung durch fernbewegte Fahrzeuge (z. B. auf Betriebshöfen oder in Logistikzentren)
- Kosteneinsparung im Flottenmanagement
- Innovationspotenzial bei Smart City Projekten oder autonomen Mobilitätsdiensten
- Imagegewinn durch die frühzeitige Integration moderner Technologien
Die Verordnung ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Während dieser Phase werden alle Einsätze wissenschaftlich begleitet, um Erkenntnisse für eine mögliche dauerhafte Regelung zu gewinnen.
Die Bundesregierung setzt damit bewusst auf kontrollierte Innovation – Sicherheit steht an erster Stelle. Fahrzeuge müssen bei Verbindungsausfällen automatisch stoppen und dürfen nie ohne Kontrolle bewegt werden.
<Die StVFernLV bringt Bewegung in die Mobilität von morgen
Mit der StVFernLV macht Deutschland einen großen Schritt in Richtung Zukunftsverkehr. Ferngesteuertes Fahren wird nicht nur technologisch möglich, sondern auch gesetzlich erlaubt – und das unter strengen, aber machbaren Bedingungen.
Besonders für Unternehmen, die sich frühzeitig mit Digitalisierung, Mobilität und Automatisierung auseinandersetzen, bietet sich jetzt die Chance, Vorreiter zu werden.